Für Arbeitnehmer*innen

Das Schlusszeugnis muss auf Verlangen am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Ein Zwischenzeugnis kann während einer aktuellen Anstellung jederzeit eingefordert werden.

Das Arbeitszeugnis stellt eine Beurteilung der Arbeitsleistung aus der Sicht der Arbeitgeberin dar.

Es gibt objektive Auskunft über die Leistungen und das Verhalten der Arbeitnehmer*in basierend auf den gesetzlichen Grundlagen von Wahrheit, Wohlwollen, Vollständigkeit und Klarheit.

Eine Beratung zum Thema Arbeitszeugnis kann sinnvoll sein, wenn Sie

  • trotz Einforderung kein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen.
  • mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind.
  • eine Beurteilung unfair finden.
  • unsicher sind, was gewisse Beurteilungen bedeuten.
  • den Eindruck haben, dass das aktuelle Arbeitszeugnis Ihre Stellensuche erschwert.
  • die Kriterien kennen möchten, nach denen ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis erstellt werden soll.
  • eine objektive Einschätzung zu Ihrem Zeugnis möchten.

Wir überprüfen die formalen Kriterien, die Vollständigkeit, die sprachlichen Formulierungen und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen. In Absprache mit Ihnen erstellen wir einen Änderungsvorschlag, den Sie oder wir der Arbeitgeberseite unterbreiten.

Für Arbeitgeber*innen

Das Erstellen von Arbeitszeugnissen kann eine Gratwanderung sein. Soll der Anspruch der Wahrheit und der Anspruch des Wohlwollens im selben Text umgesetzt werden, ergeben sich häufig Widersprüche.

Arbeitszeugnisse sollen auf der Grundlage von Mitarbeiterbeurteilungen wahrheitsgetreu, klar, wohlwollend und vollständig erstellt werden.

Unsere Fachstelle übernimmt das Formulieren von Arbeitszeugnissen gerne für Sie.

Infostelle frau+arbeit

Frauenfelderstrasse 4
8570 Weinfelden

Telefon 071 626 58 48
info@frauundarbeit.ch