Jedes Arbeitsverhältnis, das beendet wird, muss von der Arbeitgeberin in einem Zeugnis abschliessend beurteilt und bewertet werden. Leider missbrauchen Arbeitgeber das Abschlusszeugnis häufig als eine Art „letztes Schlachtfeld“. Ein nicht wertschätzendes, schlechtes Zeugnis muss von der Arbeitnehmerin jedoch nicht akzeptiert werden. Als Fachstelle in Fragen des Arbeitsrechts sind wir nicht selten mit Klagen auf Abänderung von Arbeitszeugnissen konfrontiert. Beugen Sie als Arbeitgeberin unangenehmen Situationen vor. Formulieren Sie Arbeitszeugnisse sorgfältig und wahrheitsgemäss oder überlassen Sie diese Arbeit unserer Fachstelle. Lassen Sie sich als Arbeitnehmerin bei uns beraten, wenn Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind oder glauben, dass es den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. |
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